Das Qualitätslabel swiss made software steht für hochwertige Schweizer ICT-Produkte und verkörpert Werte wie Qualität, Innovation und Präzision in der Software-Entwicklung.
Es gibt drei Bedingungen, die wir erfüllen müssen, damit wir mit dem Logo swiss made software auf die Schweizer Herkunft hinweisen dürfen:
Der Schweizer Wertanteil an den Herstellungskosten muss mindestens 60 Prozent betragen.
Der wichtigste Fabrikationsprozess muss in der Schweiz stattgefunden haben.
Das Unternehmen muss (s)einen Sitz in der Schweiz haben und im Handelsregister eingetragen sein. Es kann sich also auch um die Schweizer Tochter eines ausländischen Stammhauses handeln.
Massgebend sind die Bestimmungen des Markenschutzgesetzes (MSchG) vom 1. Januar 2017 (SR 232.11), namentlich die Artikel 48 bis 48d MSchG.
Als Herstellungskosten gelten die Forschungs- und Entwicklungskosten, die Materialkosten sowie die Produktionskosten (inkl. Kosten für Qualitätssicherung und Zertifizierung). Bei Software handelt es sich im Wesentlichen um Lohnkosten für professionelle Mitarbeitende (Praktikanten, Lehrlinge etc. sind nicht zulässig).
Relevant sind vor allem das technische Know-how sowie das betriebswirtschaftliche Know-how, das direkt in die Produktentwicklung einfliesst. Andere Tätigkeiten wie Backoffice, Management, Buchhaltung oder Marketing fallen nicht darunter.
Das Freizeitportal MiBon erfüllt die Anforderungen dieses Labels und wurde mit dem Qualitätslabel swiss made software ausgezeichnet.